Mehr Natur, mehr Lebensqualität
PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 15/26 | 18. März 2026
Mehr Natur, mehr Lebensqualität
NABU legt Hintergrundpapier mit Forderungen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW vor
Düsseldorf Während die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aktuell Änderungen am Landesnaturschutzgesetz plant, die den Schutz von Arten und Lebensräumen eher schwächen als stärken, steht das Land vor einer weit größeren naturschutzpolitischen Herausforderung: Der dramatische Zustand vieler Ökosysteme erfordert eine konsequente und verbindliche Wiederherstellung der Natur anstatt weiterer Absenkung von Standards.
Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) liegt ein europäischer Rechtsrahmen vor, der genau dies einfordert und damit auch bestehender Naturschutzgesetzgebung neuen Schub verleihen kann. Der Begriff „Wiederherstellung“ umfasst dabei sämtliche Maßnahmen, um geschädigte Ökosysteme in Wald, Agrarlandschaften und Siedlungsbereichen sowie Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen. Ob mehr Grünflächen statt Betonwüste in der Stadt, mehr klimaresiliente Laubwälder statt Fichtenmonokulturen oder mehr Hecken und Säume in unseren ausgeräumten Agrarlandschaften intakte Natur kommt allen zugute: Durch den Schutz vor Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen, als Rückgrat unserer Ernährungssicherheit und mit Erholungsräumen zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit.
Mit seinem neuen Hintergrundpapier „Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW“ zeigt der NABU NRW auf, wie die Vorgaben der Verordnung genutzt werden müssen, um den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und die Natur in Nordrhein-Westfalen langfristig zu stärken. Mit der Wiederherstellungsverordnung liegt ein klarer Auftrag zur Umsetzung vor, sagt Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. Entscheidend ist, dass Nordrhein-Westfalen daraus konkrete Maßnahmen ableitet, Zuständigkeiten klärt und die Umsetzung konsequent vorantreibt gemeinsam mit Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie dem haupt- und ehrenamtlichen Naturschutz.
Alarmierender Zustand der Ökosysteme
Der Handlungsdruck ist enorm: Rund 80 Prozent der geschützten Ökosysteme in Europa befinden sich in keinem guten Zustand. Auch in Nordrhein-Westfalen sind viele Waldlebensräume, artenreiches Grünland, Moore und Fließgewässer, stark degradiert mit spürbaren Folgen für Hochwasserschutz, Wasserverfügbarkeit, Landwirtschaft und Klimaanpassung
Mit der W-VO verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu verbindlichen und messbaren Zielen für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und geben sich damit einen klaren Zeit- und Handlungsrahmen. Bei der konkreten Maßnahmenwahl lässt die Verordnung den Mitgliedsstaaten bewusst einen großen Handlungsspielraum. Außerdem sind viele Zielvorgaben und Indikatoren nicht neu und auch die notwendigen Datenerhebungen finden vielfach bereits statt.
Klare Forderungen für NRW
Der NABU NRW macht in seinem Hintergrundpapier deutlich, welche politischen Weichenstellungen auf Landesebene jetzt notwendig sind. Dazu gehören:
– ein klares politisches Bekenntnis zur Umsetzung der W-VO und eine ressortübergreifende Gesamtverantwortung,
– eine ambitionierte und kooperative Umsetzung unter Einbindung von Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft,
– die Verankerung von verbindlicher Flächensparsamkeit und der Wiederherstellungsziele in Landes- und Regionalplanung, um Flächenkonflikte frühzeitig zu klären,
– sowie eine verlässliche und zielgerichtete Finanzierung, die bestehende Förderprogramme konsequent auf die Ziele der W-VO ausrichtet.
Erfolgreiche Wiederherstellung von Lebensräumen braucht Planungssicherheit, ausreichende Finanzierung und die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, so Naderer. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen werden, lassen sich Biodiversitätsschutz, Klimaanpassung und eine nachhaltige Landnutzung miteinander verbinden.
Eine Kurzfassung sowie das vollständige Hintergrundpapier sind abrufbar unter:
http://www.NABU-NRW.de/WVO



