Der Aachener Wald darf nicht zum Sportplatz degradiert werden!
Neue Bike-Trails sind ökologisch nicht zu verantworten
Angesichts der öffentlichen Diskussion um illegale Montainbike-Wege im Aachener Wald einerseits und die Forderung nach neuen „Bike-Trails“ andererseits warnt der NABU-Stadtverband Aachen davor, den Aachener Wald zum Sportplatz und zur bloßen Kulisse für sportliche Herausforderungen zu degradieren. Der Aachener Wald ist schon heute durch ein extrem dichtes Wegenetz erschlossen und wird intensiv für die Erholung genutzt. Nach Auffassung des NABU ist eine weitere Erhöhung des Störpotenzials für störungsempfindliche und streng geschützte Tierarten (1) nicht vertretbar.
NABU-Vorsitzender Claus Mayr: „Das Bundeswaldgesetz und das Landesforstgesetz NRW lassen zwar das Befahren „fester Wege“ zu (LFoG § 2 Abs. 2, 2), fordern aber von allen Erholungsnutzern Rücksichtnahme auf andere Nutzer, in diesem Fall die Vertreter der `ruhigen Erholung´ wie Spaziergänger und Wanderer, und vor allem auch Rücksichtnahme auf die Lebensgemeinschaft Wald (LFoG § 2 Abs. 3) mit ihren spezifischen Tier- und Pflanzenarten“. Daher empfiehlt auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), in ökologisch sensiblen Gebieten auf die Ausweisung von MTB-Routen zu verzichten. Der NABU verweist zudem auf andere Länder wie Baden-Württemberg, Österreich oder die Niederlande, wo das Radfahren im Wald sehr viel stärker reglementiert oder ganz verboten ist (3).
Neben der Störung empfindlicher Tierarten, wie z.B. der Wildkatze, seien bei illegalen Trails auch Bodenverdichtung und Beschädigung der Vegetation typische Folgen des Mountainbiking. Im Aachener Wald ist aufgrund des Sandbodens die Bodenerosion ein weiteres erhebliches Problem. Die mit Kartierungen befassten Ehrenamtler berichten nach Auskunft des NABU zudem, dass selbst die von den MTB-Verbänden mit dem Forstamt beschlossenen freiwilligen Vereinbarungen „Respektvoll miteinander“ häufig nicht eingehalten werden, etwa der Verzicht auf das Radfahren in der Dunkelheit („Nachts überlassen wir den Wald den Waldbewohnern“), sondern dass z.B. bei Fledermaus-Kartierungen oft MTB-Fahrer*innen mit Helm-Lampen o.ä. angetroffen werden, die die nächtliche Ruhe im Wald massiv stören.
Der NABU lehnt daher eine weitere Zerschneidung des „Öcher Bösch“ durch zusätzliche Bike-Trails strikt ab und fordert eine bessere Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hier sieht der NABU allerdings auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Mayr: „Uns ist bewusst, dass ein Teil des Problems in NRW bisher leider durch das Landesforstgesetz selbst verursacht wird. Radfahren ist danach im Wald zwar nur auf „Straßen und festen Wegen“ erlaubt (LFoG § 2 Abs. 2), aber was sind „feste Wege“? Haben drei Mountainbiker einen Trampelpfad „querwaldein“ befahren, hält der vierte ihn schon für einen „festen Weg“. Der Begriff muss also im Zuge der Novelle des Landesforstgesetzes klarer definiert werden. Die Lösung in Baden-Württemberg ist hierfür ein gutes Vorbild!“
Hintergrundinformationen / Verweise:
- Z. b. die nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie der EU und nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Arten wie Haselmaus, Wildkatze, waldbewohnende Fledermausarten; zudem geschützte störungsempfindliche Waldbewohner unter den Vogelarten wie Schwarzspecht, Rotmilan, Kolkrabe und Schwarzstorch.
- Landesforstgesetz, § 2 (Absätze 2 und 3): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3830&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=428092
- In Baden-Württemberg z.B. dürfen Waldwege nur ab 2 Meter Breite von Radfahrern genutzt werden, schmälere Wege oder „Trampelpfade“ nicht. Diese „2-Meter-Regel“ wäre auch von den Förstern einfach zu überwachen. In anderen Ländern sind die Regelungen zum Teil sogar noch strikter: in Österreich besteht ein komplettes Verbot für Fahrräder im Wald, selbst auf ausgebauten Forstwegen. Wer von den Förstern erwischt wird, zahlt 150 Euro und mehr. In den niederländischen Nationalparken ist das Radfahren häufig zum Schutz von bedrohten Reptilien (z.B. Kreuzotter) verboten, die sich gerne auf befestigten Wegen sonnen. Auch dort werden Verstöße empfindlich bestraft.
https://www.forstbw.de/erleben-lernen/erholung/sport-im-wald/radfahren/
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750060.html