Endspurt bei der Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“. Jede Stimme zählt!
Umwelt / Naturschutz / Artenschutz
Endspurt bei der Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“. Jede Stimme zählt!
Die letzte Phase der Wahl des „Vogel des Jahres 2021“ läuft: Bis zum 19.03.2021 können alle BürgerInnen abstimmen, welcher der 10 gefiederten Finalisten den Titel tragen soll. Gewählt werden kann online über die Website www.vogeldesjahres.de.
Die Brutgebiete des Kiebitzes gehen stark zurück, die Stadttaube wird von der Öffentlichkeit verschmäht und der scheue Eisvogel verdient unsere Aufmerksamkeit. Die Argumente sind vielfältig, genau wie die Kandidaten, die sich bei den Vorwahlen zum „Vogel des Jahres 2021“ durchgesetzt haben. Von 307 ursprünglich zur Auswahl gestellten Vogelarten haben zehn Arten für das Finale die meisten Stimmen bekommen: Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Blaumeise, Eisvogel, Haussperling, Kiebitz und Rauchschwalbe. Zwischen diesen zehn Brutvogelarten entscheiden nun alle naturinteressierten BürgerInnen.
Die Abstimmung findet online über die Website www.vogeldesjahres.de statt und ist noch bis zum 19.03.2021 geöffnet. Dort sind auch ausführliche Porträts der Finalisten zu finden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, ihre Stimme abzugeben.
Hintergrund – die älteste Öffentlichkeitskampagne im Natur- und Artenschutz:
Seit 1971 kürt der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), damals noch „Deutscher Bund für Vogelschutz“, jährlich den „Vogel des Jahres“, gemeinsam mit seinem bayerischen Partnerverband LBV (Landesbund für Vogelschutz). Im Jubiläumsjahr der Kampagne haben nun nicht die Gremien von NABU und LBV, sondern alle Interessierten die „Qual der Wahl“. Mit dem Titel macht der NABU nicht nur auf schützenswerte Vogelarten in Deutschland aufmerksam, sondern will auch über die Gefährdungsursachen der Arten und ihrer Lebensräume informieren. Denn so vielfältig wie die Vogelarten sind auch die ökologischen Nischen und Habitatansprüche, die sie stellen. Daraus resultieren große Unterschiede zwischen den Arten bezüglich ihrer Bedrohungen und deren Ursachen. Etliche Jahresvögel haben bereits von dieser Öffentlichkeitskampage, eine der ältesten im Naturschutz weltweit (1), profitiert: Die Bestände des ersten Jahresvogels (1971), dem Wanderfalken, habe sich durch DDT-Verbot und konsequenten Schutz der Art erholt: 1971 drohte die Art in Deutschland auszusterben, 2019 erfassten die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU alleine in NRW 237 Revierpaare und 441 geschlüpfte Jungvögel (2). Auch andere Arten wie Kranich (VdJ 1978) und Uhu (2005) profitierten von der Aktion. Viele Arten der Feldflur wie Rebhuhn (1991), Kiebitz (1976) und Feldlerche (2019) leiden dagegen nach wie vor unter der intensiven Landwirtschaft. Arten der Siedlungen wie Mehlschwalbe (1974), Haussperling (2002) und Mauersegler (2003) leiden unter Nahrungsmangel und fehlenden Nistmöglichkeiten. Waldvogelarten wie Schwarzspecht (1981) und Waldkauz (2017) finden zu wenig alte Bäume mit Bruthöhlen und Totholz in vielen intensiv forstwirtschaftlich genutzten Wäldern (3).
- Erster „Nachahmer“ war 1980 die Aktion „Blume des Jahres“ der Stiftung von Loki Schmidt, etliche weitere wie „Baum des Jahres“, „Insekt des Jahres“, „Spinne des Jahres“ etc. folgten bis heute. Übersicht:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/natur-des-jahres/index.html?ref=nav
- Porträts und Fotomaterial von allen „Vögeln des Jahres“ von 1971 bis 2020 finden Sie unter:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/index.html?ref=nav