NABU fordert Änderung des Euratom-Vertrages

Pressemeldung des NABU-Stadtverbandes Aachen 

Datum: 16.03.2017

Autor: Claus Mayr

Staatschefs der EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament müssen endlich handeln

Mayr: „Nach 60 Jahren ist es höchste Zeit für eine Kurskorrektur!“

Aachen – Anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums der Römischen Verträge und des Euratom-Vertrages fordert der NABU eine Kurskorrektur der Atompolitik der Europäischen Union. Die am 25. März 1957 gegründete Gemeinschaft von Staaten habe zwar viel für die Bürgerinnen und Bürger ihrer heute 28 Mitgliedstaaten erreicht. Der NABU erinnert unter anderem an die Einigung auf einheitliche Standards für Menschenrechte, Freiheit und einen gemeinsamen Binnenmarkt, sowie vor allem zum grenzüberscheitenden Schutz der Natur, der Luft, der Gewässer, des Trinkwassers und des Klimas. „Mit dem ersten Umweltaktionsprogramm (UAP) führte die Union auch bis heute unverzichtbare Prinzipien wie das Vorsorge- und Verbraucherprinzip ein“, erinnert NABU-Vorsitzender Claus Mayr, „und Willy Brandts Version vom ‚blauen Himmel über dem Ruhrgebiet‘ wurde EU-weite Realität“.

Andererseits hätten die sechs Gründerstaaten mit dem Euratom-Vertrag nachfolgenden Generationen auch eine schwere Bürde hinterlassen. „Die Unterzeichner wie Konrad Adenauer glaubten noch an eine ’strahlende‘ Zukunft der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Seit Harrisburg, Tschernobyl und spätestens Fukushima wissen wir, dass das ein Trugschluss war“, so Mayr. Bis heute sichere der Euratom-Vertrag den EU-Mitgliedstaaten vollständige nationale Souveränität in Atomfragen zu, „obwohl auch radioaktive Wolken keine Grenzen kennen“, so Mayr. Die Regierungen und das EU-Parlament hätten es daher bis heute versäumt, diesen Vertrag zu ändern. Daher würden zudem bis heute Milliarden-Summen in die Atomtechnik investiert. Aktuellstes Beispiel sei die Entscheidung der EU-Kommission Mitte März, belgische Staatsbeihilfen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu genehmigen, um die Reaktorblöcke Tihange 1 sowie Doel 1 und 2 für eine Laufzeitverlängerung um mindestens zehn Jahre bis 2025 zu ertüchtigen. „Dies ist kein Skandal, sondern Folge des geltenden Euratom-Vertrages und des EU-Beihilferechts“, so Mayr. Dabei habe sogar die von Kanzlerin Merkel nach Fukushima eingesetzte Ethik-Kommission unter Klaus Töpfer schon im Mai 2011 gefordert, den Euratom-Vertrag zu ändern. Die Töpfer-Kommission habe zudem gefordert, angesichts der sich abzeichnenden Laufzeitverlängerungen alter Reaktorblöcke in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere den 2004 beigetretenen EU-Staaten mit alten Atomkraftwerken vom Tschernobyl-Typ, auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Beteiligung der Nachbarstaaten und der Betroffenen in grenznahen Regionen zu verbessern. Trotzdem hätten die Mitgliedstaaten und die große Koalition im EU-Parlament bei der letzten Novelle der UVP-Richtlinie im Jahr 2013 die Chance zur Nachbesserung verpasst. Wenn das EP nicht schnellstens eine Initiative zur Ergänzung der UVP-Richtlinie ergreift, werden die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen weiterhin hilflos den Laufzeitverlängerungen maroder Reaktoren zusehen müssen, sei es in Tihange, in Doel, in Cattenom, in Temelin oder anderswo!“, so Mayr.

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