NABU-Stellungnahme zum Korridor für die „Zeelink“-Gaspipeline, 09. März 2017 (5)

Artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Vorgaben sind adäquat zu berücksichtigen und umfassend auszugleichen!

NABU fordert bessere Verbandsklagerechte

Aachen / Köln – Der NABU-Stadtverband Aachen nimmt mit großer Sorge und Verwunderung zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Köln im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (ROV) für den Korridor der geplanten „Zeelink“-Gaspipeline offenbar der aus ökologischer Sicht sensibelsten Variante Vorrang gegeben hat. Aufgrund zahlreicher Naturschutzgebiete, Aachens einzigem nach EU-Recht geschützten Natura-2000-Gebiet „Brander Wald“ (1) sowie zahlreicher sogenannter planungsrelevanter Arten weist dieser Korridor den mit Abstand größten Raumwiderstand aller möglichen Varianten auf! Noch im letzten Herbst hatte die Stadt Aachen bei Vorstellung des Projektes im Naturschutzbeirat beteuert, man sei zuversichtlich, dass der Alternativkorridor entlang der A 44 bevorzugt werde. Dass die erforderliche Gasverdichterstation nicht auf Aachener, sondern auf Würselener Gebiet bebaut wird, wurde als großer Erfolg verbucht. Anfang Februar dann die Erfolgsmeldung der Agrarvertreter wie Bernhard Conzen, man sei mit den „Zeelink“-Planern übereingekommen, dass es Lösungen für die Entschädigung der Grundeigentümer und Pächter gebe (2).

Aber auch der Naturschutz, gesamtgesellschaftliche Interessen und die naturschutzrechtlichen Grundlagen auf EU- und nationaler Ebene dürfen bei diesen Erwägungen nicht ausgeblendet werden. Der NABU fordert seit Jahren, dass alle Gas- und Stromtrassen, wie die ebenfalls über Aachener Gebiet geplante „ALEGrO“-Erdkabel-Leitung nach Belgien, nach dem Prinzip „Technik zu Technik“ entlang der Autobahnen gebündelt werden sollten. Die Projekte mögen zwar im Sinne der transeuropäischen Energienetze (TEN-E) „alternativlos“ sein, aber die jeweilige Trassenführung ist es nicht. Angesichts weiterer Planungen, die noch auf den Raum Aachen zukommen werden, sind auch die naturschutzrechtlichen Vorgaben adäquat zu berücksichtigen und unvermeidbare Schäden an Natur und Landschaft umfassend auszugleichen. Dabei müssen im Zweifelsfall auch die Interessen der Allgemeinheit höher bewertet werden als die einzelner privater Landbesitzer!

Zudem fordert der NABU, dass die CDU auf Bundesebene endlich ihre Blockade einer dringend erforderlichen Verbesserung der Verbandsklagerechte aufgibt (3), damit gesetzlich anerkannte Naturschutzverbände wie der NABU ihrem Auftrag als „Anwälte der Natur“ besser nachkommen können! Im Vergleich zu anderen Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention (1998), immerhin verbindliches Völkerrecht, sind die Klagerechte von Naturschutzverbänden und betroffenen Bürgern in Deutschland unzureichend, im aktuellen Vergleich des Aarhus-Sekretariates steht Deutschland damit auf einer Stufe wie Kasachstan, Kirgisistan und Turkmenistan (4)!

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Tel. 0241/87 08 91
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** Der NABU ist mit über 1.700 Mitgliedern in Aachen, etwa 79.000 Mitgliedern in NRW und über 620.000 Mitgliedern und Förderern bundesweit der größte Naturschutzverband Deutschlands, gegründet 1899 **

Der NABU ist ein Mitgliederverband. Helfen Sie beim Schutz der Natur, werden Sie Mitglied: www.NABU-Aachen.de/mitglied-werden oder direkt beim NABU Aachen: https://www.nabu-aachen.de/wp-content/uploads/2018/03/beitrittsformular_ausfuellbar_neu.pdf

(1) Übersicht im Stadtportal Aachen:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/landschaft_baumschutz/natur…

(2) AZ+AN vom 2.2.2017 sowie RLV am 2.2.2017:
http://www.rlv.de/presse/beitrag-presse/detail/gasfernleitungsprojekt-ze…

(3) Siehe z.B. gemeinsame Pressemeldung von DNR, NABU, BUND und DUH vom 24.2.2017:
https://www.dnr.de/presse/pm-2017/umweltverbaende-fordern-rasche-verabsc…

„Süddeutsche Zeitung“ vom 6.3.2017, Artikel „Ach, das Völkerrecht“:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzesnovelle-ach-das-voelkerrecht-…

(4) Sekretariat der Aarhus-Konvention (Genf), Fortschrittsbericht 2004-2014 (2016).
Auf der Deutschsprachigen Seite des UfU:
http://www.aarhus-konvention.de/

(5) Zu den Pressemeldungen: „Pipeline soll Schutzgebiete zerschneiden“ (AZ lokal 8.3.2017, S. 15), sowie „Projekt `Zeelink´ nimmt Planungshürde“ (AZ+AN, NRW-Teil, 6.3.2017) und „Pipeline kommt voran – Landwirtschaftsverbände mit `Zeelink´ einig“ (AZ+AN, NRW-Teil, 2.2.2017)

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