NABU lehnt Fällungen vor Abschluss der Gerichtsverfahren ab

Pressemeldung des NABU-Stadtverbandes Aachen

Datum: 18.02.2017

Autor: Claus Mayr

Stellungnahme des NABU-Stadtverbandes Aachen e.V. zu den geplanten Baumfällungen für sieben Windkraftanlagen im Münsterwald

Begründung der Stadt Aachen nicht nachvollziehbar
Mayr: „Es gibt nachweislich ökologisch und ökonomisch sinnvollere Standorte als den Münsterwald!“
Aachen – Der NABU Aachen zeigt sich irritiert von Plänen, offenbar bereits in diesem Februar mit Baumfällungen für die im Münsterwald geplanten Windkraftanlagen zu beginnen, obwohl das Verfahren der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU, 1) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster noch gar nicht entschieden ist.

Der NABU Aachen erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Stadt Aachen bereits einmal, im Januar 2014, Baumfällungen vornehmen wollte, obwohl das immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren für den Windpark noch gar nicht begonnen hatte. „Damals konnten wir Oberbürgermeister Marcel Philipp und seine Verwaltung nur durch ein anwaltliches Schreiben des NABU-Landesverbandes NRW stoppen und für den Münsterwald mit bedrohten Fledermaus- und Vogelarten immerhin eine Gnadenfrist von inzwischen drei Jahren erzielen“, so NABU Aachen-Vorsitzender Claus Mayr. Das Genehmigungsverfahren sei zwar jetzt formal abgeschlossen, die LNU habe aber in den auch vom NABU finanziell unterstützten Gerichtsverfahren noch zahlreiche Planungsfehler und ökologische Fehleinschätzungen nachgewiesen.

„Falls das Oberverwaltungsgericht Münster den Darlegungen der LNU folgt und, wie bereits andere Obergerichte in letzter Zeit (2), die im sogenannten Helgoländer Papier geforderten Abstände zu Vorkommen windkraftsensibler Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch und Waldschnepfe bestätigt, ist der Windpark Münsterwald Geschichte“, so Mayr. Daher sei damals wie heute nicht nachvollziehbar, dass hier Fakten geschaffen werden sollten, zumal es auch keinen rechtlichen Zwang zur Eile gebe. „Falls das OVG `grünes Licht´ für den Windpark geben sollte, wovon wir nach neueren Urteilen in vergleichbaren Fällen nicht ausgehen, dürften auch nach dem 1. März Bäume gefällt werden“, weist Mayr auf die geltende Rechtslage hin.

Insbesondere nach dem von der Zeitung dargestellten Handlungsdruck aufgrund früherer „Millionenflops“ der STAWAG weist der NABU darauf hin, dass die Naturschutzverbände und der Landschaftsbeirat (jetzt Naturschutzbeirat) der Stadt Aachen mehrfach günstigere Alternativstandorte vorgeschlagen hätten, die aber im Rahmen der Genehmigungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch mehrere Studien, wie die der RWTH Aachen vom November 2014 hätten bewiesen, dass in der Stadt und in der StädteRegion Aachen wesentlich günstigere Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen als ausgerechnet im Münsterwald, sowohl was die Windkraftsensibilität der Standorte als auch ihre Wirtschaftlichkeit / Windhöffigkeit angeht (3). „Durch die bereits vom Verwaltungsgericht Aachen geforderten Abschaltzeiten bei Fledermausflug und starkem Kranichzug werden sich die Betriebszeiten und damit die Stromausbeute nochmals drastisch verringern, so dass dieser Windpark eher ein weiterer Flop zu werden droht“, so Mayr. „Für die auch vom NABU gewollte Energiewende gibt es sinnvollere Standorte als den Münsterwald, sowohl in Aachen als auch in der Region!“

(1) Link zur LNU, einem Dachverband, dem als großer Einzelverband z.B. der Eifelverein angehört, ebenso wie der Verein Natur- und Landschaftsschutz Nordeifel (NLN): http://www.lnu-nrw.de/

(2) So hat z.B. der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München, das oberste bayerische Verwaltungsgericht, bereits am 29. März 2016 (22 B 14.1875, 22 B 14.1876) geurteilt, das die Abstände zu sogenannten „windkraftsensiblen“ Vogelarten nach dem neuen „Helgoländer Papier“ (NHP) der Staatlichen Vogelschutzwarten vom Frühjahr 2015 zu berücksichtigen sind:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-47…

Die Stadt Aachen, die STAWAG und der Investor „juwi“ halten bislang an den Abstandempfehlungen des Landes NRW fest, die aber nach dem o.g. Urteil nicht mehr relevant sind: so fordert das NHP einen Abstand zu Horsten des Rotmilans von 1.500 Metern und zu Horsten des Schwarzstorchs von 3.000 Metern – die beide im Fall Münsterwald unterschritten werden. Zudem fordert das NHP einen Abstand von 500 Metern von Balzrevieren der Waldschnepfe. Das Land NRW will einen Abstand von 300 Metern einführen, der nach Auffassung des NABU aber nicht fachlich, sondern rein politisch motiviert ist.

(3) Quelle: Höfer, T.; Sunak, Y; Siddique, H. & R. Madlener (2014): FCN Working Paper No. 16/2014, Wind Farm Siting Using a Spatial Analytic Hierarchy Process Approach: A Case Study of the Städteregion Aachen. E.ON Energy Research Center, November 2014, 52 Seiten:

https://www.fcn.eonerc.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaa…

de_DEDeutsch