NABU-Stellungnahme zu MTB-Trails

Stand Juli 2021

1.  Generelle Bedenken:

  • Wie nachfolgend dargestellt, sind die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände und die Naturschutzbeiräte der Stadt (erstmalig am 18. Mai 2021) und der Städteregion (SR) so schnell wie möglich vollständig in den Prozess einzubeziehen. Insbesondere müssen sie, wie mehrfach zumindest seitens der Politik in Aachen zugesagt, frühzeitig die Chance bekommen, sich zu den geplanten Trails zu äußern. Das gilt auch für die SR!

Von dem Projekt im Rahmen des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) „Erlebnisraum Aachen/Eifel“, erfuhren die Naturschutzverbände erstmals durch Zeitungsartikel über den Antrag im Rat der Stadt Aachen (2. März 2021), sich an diesem Projekt zu beteiligen, sowie die Verwaltungsvorlage dazu (18. März 2021), die am 18. Mai 2021 im Naturschutzbeirat vorgestellt wurde.

Bis dahin war dem NABU nur die Diskussion über eine „Positivliste“ geeigneter vorhandener Radwege bekannt (u.a. Ratsantrag der Grünen vom 1. Juli 2019, Nr. 511/17).

 

  • Eine weitere Zerschneidung und noch intensivere sportliche Nutzung des Aachener Waldes durch zusätzliche MTB-Trails – oder die nachträgliche Legitimierung bisher illegaler Trails – halten wir weder aus rechtlicher, ökologischer noch bodenschützerischer und klimapolitischer Sicht für verantwortbar. Bereits jetzt sind im Aachener Stadtwald (inkl. Augustiner- und Münsterwald) etwa 75 Kilometer Radwege (+ 70 Kilometer Reitwege) ausgewiesen. In der Verwaltungsvorlage dazu heißt es zudem ausdrücklich:

Die Planung des MTB-Streckennetzes ist auf bestehende Wege zu beschränken (s. Ratsantrag)….Bei illegal angelegten Trails handelt es sich nicht um Wege“.

 

  • Die in der Verwaltungsvorlage angedeutete Umgehung der Vorgaben Bei Überplanung dieser Flächen ist ein Waldumwandlungsverfahren einzuleiten, verbunden mit einem ökologischen Ausgleich.“

ist nach unserer Einschätzung rechtswidrig. Die Anlage und Nutzung nicht „fester“ Wege, und mithin auch illegal angelegter Trails, ist nach § 2 Landesforstgesetz NRW (LFoG) verboten und nach § 70 LFoG zu ahnden. (in NSG unter Umständen sogar als Straftat, § 329 Abs. 3 StGB).

  • Das LFoG NRW verbietet das Befahren unbefestigter („nicht fester“) Waldwege mit dem Fahrrad aus gutem Grund. Der Wald ist nach § 1 Abs. 1 Bundeswaldgesetz (BWaldG) „wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.“

Diese Funktionen werden in unverhältnismäßiger Art und Weise durch die Zerschneidung und Befahrung durch Mountainbikes abseits fester Wege gefährdet.

Auch die nachträgliche Legalisierung illegaler Trails ist nach Rechtsauffassung des NABU nicht mit dem Landesforstgesetz und dem BWaldG kompatibel. Statt zu versuchen, illegale Trails im Nachhinein zu legitimieren, ist die Stadt gefordert, sie vollständig zurückzubauen, und in Zukunft die Anlage und Nutzung illegaler Trails sehr viel stärker zu kontrollieren und zu unterbinden (ggf. mit Hilfe des Ordnungsamtes, siehe Lousberg, u/o der Polizei).

Die Situation in der Städteregion (SR) ist dem NABU-Stadtverband Aachen nicht bekannt, sie ist durch die dortigen Umweltbehörden und Verbände zu prüfen.

  • In Aachen und in der SR sind insbesondere alle Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete von den Planungen auszuklammern, da dort der Schutz der Natur absoluten Vorrang hat. Die Zerschneidung von Flächen, Bodenerosion, Zerstörung der Vegetation und Störungen wildlebender Tierarten sind daher unbedingt zu vermeiden (vgl. auch BfN-Empfehlungen, keine MTB-Trails in ökologisch sensiblen Gebieten anzulegen). Verstöße sind in NSG als Straftat zu verfolgen und zu ahnden (§ 329 Abs. 3 und 4 Strafgesetzbuch).
  • Auch außerhalb der o.g. Schutzgebiete sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen für streng geschützte Arten gemäß Artikel 12 und Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, RL 92/43EG, sowie § 44 BNatSchG zu beachten. Das gilt im Aachener Wald (und angrenzenden Waldgebieten in NL und BE) insbesondere für die Europäische Wildkatze. Bei Vorsatz und bewußten Störungen kann es sich auch hier um Straftaten handeln (§ 69 und 71 BNatSchG), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.
  • Im Gegensatz zum Stadtgebiet kommt in der SR noch das Bsal-Problem hinzu und ist zu beachten: in einigen Bachtälern der Eifel ist der streng geschützte Feuersalamander durch den sog. Salamander-Pilz (Batrachochytrium salamandrivorans, abgekürzt Bsal) schwer betroffen. Er kann durch die grobstolligen Reifen der MTB weiter verbreitet werden, was in den betroffenen Gebieten und deren Umgebung unbedingt vermieden werden sollte!
  • Weder die Wälder im Stadtgebiet noch in der SR sind mit dem Sauerland zu vergleichen. Das “Vorbild“ der „Bike-Arena Winterberg“ ist daher untauglich: dort geht es überwiegend um Fichten-Monokulturen mit erheblich gemindertem ökologischen Wert. Diese Monokultur-Forste sind mit den oft ökologisch wertvollen Mischwäldern in Aachen, Bsp. Augustinerwald, nicht zu vergleichen!

2. Die Auswirkungen

Die Auswirkungen in Bildern

Im Folgenden zeigen wir einige Beispiele von Schäden, die durch MountainbikerInnen im Aachener Wald verursacht wurden. Sie sind gravierend. Die Krautschicht wird zerstört, teils streifenförmig, teils flächig. Die Baumwurzeln werden bloßgelegt. Die tiefen Rinnen im Waldboden sind in den Hanglagen ein Angriffspunkt für Erosion. Nach den Starkregenereignissen im Juli 2021 ist dies besonders offensichtlich. Einige Trails verlaufen über Dachsbauten.

Das Netz der illegal angelegten Trails ist umfangreich und engmaschig. Abseits der offiziellen Waldwege verzweigen sie sich vielfach, bilden Parallelwege und Kreuzungen. Es bestehen sogar mehrere MTB-Hotspots: illegal angelegte „Bikeparks“ mit Sprungschanzen und anderen künstlich angelegten Hindernissen.

Was wir in den Bildern nicht zeigen können, sind die Störungen, die Mountainbiking abseits der Wege bei Wildtieren verursacht. MountainbikerInnen bewegen sich leise und schnell. Tauchen sie plötzlich auf, erschrecken sie Wildtiere  massiv.  Dies wurde durch viele Studien nachgewiesen.

Eine Störung setzt nicht erst ein, wenn Tiere in Panik fliehen. Wenn sie Vorgänge wie Nahrungssuche, Balz, Brutpflege oder Ähnliches immer wieder unterbrechen müssen, kann das gravierende Folgen haben. Zum Beispiel, wenn brütende Vögel sich nicht zu ihren Nestern/Horsten zurück trauen, oder Tiere im Winter durch ständig gestörte Beutejagd verhungern. Die vielen kleinen Störungen durch MountainbikerInnen summieren sich.

In einem größeren Waldgebiet haben die Tiere Gelegenheit, in stillere Bereiche auszuweichen. Dazu ist der Aachener Wald aber nicht groß genug und das Trail-Netz bereits jetzt zu eng.

 

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Die hier zu Übersichtszwecken veröffentlichte Wege-Karte musste aus Missbrauchsgründen entfernt werden. Nach Information des BUND ist sie zu illegalen Tourenvorschlägen veröffentlicht worden. Des Weiteren hat die zweijährige Forschungsreihe des BUND zum Vorkommen der Wildkatze in Aachener Stadtwald ergeben, dass kein Wildkatzenvorkommen seit dem Frühjahr 2022 mehr nachgewiesen werden kann. Aufgrund des gestiegenen Nutzungsdrucks auf den Wald abseits der Wege hat sich die kleine Population zurückgezogen.

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Beispiele für freigelegte Wurzeln aufgrund der Biker Trails im Aachener Wald:

Brandenberg

 

Klausberg

 

Karlshöhe

 

Den nachfolgenden Fotos vorangestellt ist jeweils die Bezeichnung des Waldbereichs, in dem sie aufgenommen wurden.

Scherpenberg/Ronheider Berg:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Brandenberg:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

Steineknipp:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Rotsief:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Klausberg:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Karlshöhe:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

 

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

Grindel:

Foto – NABU-Stadtverband Aachen e.V.

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